allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen - güItig ab 1. 7. 2013

1. Geltung

Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit
freibleibend. Aufträge werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.1. Aufträge werden ab einem Mindestbestellwert von 50,- Euro bearbeitet.

3. Lieferung, Liefertermine, Lieferfristen
3.1. Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Ersatzansprüche oder ein
Rücktrittsrecht wegen verzögerter Lieferung stehen dem Käufer nicht zu.
Leistungsstörungen (Verzug) aufgrund höherer Gewalt und anderer von ihm nicht
beeinfl ussender Umstände (Streik, Aussperrung, Verzögerung durch Zulieferanten)
hat der Käufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu
vertreten. Solch Umstände berechtigen den Verkäufer, die Leistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurücktreten.
3.2. Der Käufer seinerseits ist nach angemessener Nachfristsetzung dann zum Rücktritt des
noch nicht erfüllten Teils berechtigt, wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert.
3.3. Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und unverbindlich vereinbart werden.
Bei Vereinbarung einer Frist ist der Verkäufer nach vorheriger Ankündigung jederzeit
zur Lieferung vor Ablauf dieser Frist berechtigt. Die gilt auch für Teilleistungen.
3.4. Änderungen von Aufträgen in Form von Stückzahlen bzw. nachträglichen Zeichnungsänderungen
werden nur schriftlich akzeptiert bzw. nachberechnet.

4. Rücktritt bei Abschlüssen
Hat der Käufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungen) eine frühere Lieferung nicht
bezahlt, haben wir das Recht, hinsichtlich der nicht abgerufenen Menge ohne Gewährung
einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
5.3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage
nach Vertragsabschluß erheblich, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen.
5.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
5.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

6. Gewährleistung
6.1. Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach der Lieferung zu untersuchen. Erkennbare
Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen bei uns schriftlich oder telefonisch (bei telefonischer
Mitteilung mit unverzüglich nachfolgender schriftlicher Bestätigung) geltend
gemacht werden. Diese Mängelrüge entbindet den Käufer nicht von der Zahlungsverpflichtung.
6.2. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die erst mitgeteilt werden,
nachdem die Ware trotz erkennbarer Mangelhaftigkeit vom Kunden In Be- oder
Verarbeitung genommen wurde.
6.3. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Lieferung; spätestens
einen Monat nach Zurückweisung der innerhalb dieser Frist erhobenen Mängelrüge
durch uns.
6.4. Im Falle berechtigter, fristgerechter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die
beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.
Werden ohne Absprache bemängelte Teile vom Kunden selbst oder durch Fremdfirmen
bearbeitet, erlöschen sofort sämtliche Ansprüche des Kunden uns gegenüber.
6.5. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art sind ausgeschlossen, sofern dem Verkäufer in bezug auf den Mangel
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisbar zur Last fällt.

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen
Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung bleibt das
Eigentum zur Sicherung unserer jeweiligen Saldo- Forderung vorbehalten.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht.
Erfüllungsort ist Hörselberg - Hainich /Eisenach
Gerichtsstand ist Eisenach.
Das Vertragsverhältnis unterliegt den deutschen Recht.

Ha-Beck Erodier-, Laser- und Fertigungstechnik, Inh. Mathias Hasecke e.K.
Burlaer Straße 1, 99820 Hörselberg-Hainich

Hörselberg - Hainich, den 1. 7. 2013
Mathias Hasecke
(Inhaber und Geschäftsführer)